Ratsinfo Thalmässing

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

Beschluss zu TOP 7

Der folgende Weg wird gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet:
Fl.-Nr.:    Teilfläche von Fl.-Nr. 74 Gemarkung Ruppmannsburg
Anfangspunkt:   Fl.-Nr. 73 Süd-Ost
Endpunkt:    Fl.-Nr. 74 – nördliche Seite vom Friedhof
Fläche:    145 m²
Widmungsbeschränkungen: öffentlicher Parkplatz
Träger der Straßenbaulast ist der Markt Thalmässing. Der Lageplan vom 11.10.2018 ist Bestand-teil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.